Der Anlass für diesen Beitrag ist leider aktuell und leider zeigt sich, dass ein Entfernungsmesser gefährlicher sein kann, als man annimmt.
Mitte August 2025 ruft die OWIM GmbH & Co. KG einen Laserentfernungsmesser der Marke Parkside mit der IAN 470757_2407 zurück, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der genutzte Laser zu stark ist. Das kann bei unsachgemässer Anwendung zu Augenschäden führen. Der betroffene Laserdistanzmesser wurde seit dem 14.04.2025 von Lidl in Deutschland verkauft.

Das ist das betroffene Gerät.
Was fällt auf? Nichts am Entfernungsmesser. Mir fällt eher auf, dass es 4 Monate gedauert hat, bis der Rückruf kam. Leider gibt es keine Information wie hoch der Anteil an Geräten ist, deren Laser zu stark ist. Sind es 1% der Geräte oder sind es eher alle?
Wie viele solche Geräte wurden verkauft?
Gibt es Opfer, also Personen mit geschädigten Augen?
Auf der Etikette des betroffenen Entfernungsmessers ist diese IAN zu finden. Der Anwender soll also an seinem Gerät schauen, ob dort die betroffene IAN steht.

Was ist denn sonst noch auf der Etikette zu finden?
Auf dem Foto sieht man, dass der Hersteller dort die „Laserklasse 2“ verspricht. Das wurde mit Sicherheit nicht eingehalten, sonst wäre kein Rückruf erfolgt.
Wenn also sicherheitsrelevante und exakt normierte Eigenschaften nicht eingehalten werden, was ist dann mit anderen, eher weichen Eigenschaften? Zu diesen zählt letztlich auch die Messgenauigkeit, für die keine klaren Grenzen gesetzt sind, wenn sich der Hersteller nicht auf die ISO 16331-1 Zertifizierung verpflichtet. Hier kann sich jeder seinen Teil denken…
Auf der Etikette findet sich auch die Logos von TÜV Süd und GS geprüfte Sicherheit. Ich weiss nicht, wer herausgefunden hat, dass der Laser zu stark sein kann, vielleicht war es der TÜV Süd…
Was bedeutet der Rückruf für laserentfernungsmesser-test.de?
Es bestärkt mich einmal mehr in der Entscheidung nur hochwertige Messgeräte zu testen und klare Empfehlungen auszusprechen. Bei den Herstellern der Entfernungsmesser in meinen Tests gab es in 14 Jahren keinen vergleichbaren Rückruf.
Es lohnt sich immer wieder, sich den Ausspruch, der John Ruskin zugeschrieben wird, in Erinnerung zu bringen:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,
das nicht jemand ein wenig schlechter
machen und etwas billiger verkaufen
könnte. Und die Menschen, die sich
nur am Preis orientieren, werden die
gerechte Beute solcher
Machenschaften.
Es ist unklug zuviel zu bezahlen, aber
es ist genauso unklug zu wenig zu
bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen,
verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Bezahlen Sie dagegen zu wenig,
verlieren Sie manchmal alles, da der
gekaufte Gegenstand die ihm
zugedachte Aufgabe nicht erfüllen
kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es,
für wenig Geld viel Wert zu erhalten …
Das funktioniert nicht. Nehmen Sie das
niedrigste Angebot an, müssen Sie für
das eingegangene Risiko etwas
hinzurechnen. Wenn Sie das aber tun,
dann haben Sie auch genug Geld, um
für etwas Besseres zu bezahlen.“
Im Fall des Lidl Laserentfernungsmessers kann das Resultat noch viel schlimmer sein. Nicht dass dieses Gerät vielleicht seine Aufgabe nicht erfüllt; nein es ist viel schlimmer: Er kann uns massiv verletzen. Eine Verletzung der Augen ist eine massive Schädigung. Wir haben nur zwei Augen und zum Stereosehen, sprich das 3D-Sehen, werden beide Augen benötigt.
Ohne gut sehende Augen benötige ich keinen Laserentfernungsmesser mehr, weil ich den Zielpunkt des Lasers nicht mehr sehen und auch das Display nicht mehr ablesen kann. Es muss also auch im Interesse des Herstellers sein, die Gesundheit der Kunden über alles zu stellen.
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